Garantie

Selbstverständlich gewähren wir auf den von uns in Kooperation mit unserem Partnerlabor hergestellten Zahnersatz Garantie.
Der gesetzliche und von den Krankenkassen vorgesehene Zeitraum beträgt zwei Jahre. Wir erweitern diese Garantie um noch einmal drei Jahre Gewährleistung, d.h. kostenfreie Erneuerung des defekten Teils bei Herstellungs-fehler oder Materialschwäche.
Dabei wird natürlich eine regelmäßige „ Wartung „ vorausgesetzt, d.h. mindestens alle sechs Monate eine zahnärztliche Kontrolle und eine Professionelle-Zahnreinigung bei unseren Spezialistinnen. Ausgenommen bleiben natürlich Beschädigungen durch äußere Einwirkung (z.B. Sturz , Schlag oder Biß auf Nicht-Nahrungsmittel) oder materialbedingten Ver-schleiß (vor allem bei Kunststoff-Prothesen).

Ebenso bieten wir Ihnen eine auf fünf Jahre erweiterte Gewährleistung bei Implantaten. Gerade in diesem für viele Patienten neuartigen Behandlungssektor, über den immer noch viele negative Erfahrungen berichtet werden und somit zur Verunsicherung führen, ist es uns wichtig, Ihnen Sicherheit zu geben. Die genauen Bedingungen dafür können Sie unter Gewaehrleistung herunterladen.

Alle anderen Behandlungen, bei denen aus zahnmedizinischen Gründen der langfristige erfolg nicht eindeutig vorhersehbar ist, werden von uns nach Absprache kulant geregelt.